VORSICHT IM URLAUB: BEI DIESEN SOUVENIRS DROHEN BUßGELDER BIS ZU 3000 EURO

Vorsicht im Urlaub: Bei diesen Souvenirs drohen Bußgelder bis zu 3000 Euro

Souvenirs aus dem Urlaub mitzubringen, ist für viele Bürger normal. Dennoch kann es je nach Reiseziel zu hohen Geld- oder Freiheitsstrafen kommen.

Dortmund – Ob ein kleines Armband, eine Postkarte oder etwas Gesammeltes vom Strand: Eine Erinnerung an den erlebten Urlaub nehmen viele gerne mit nach Hause. Doch nicht alle Andenken dürfen legal eingepackt werden. Da jedes Land eigene Gesetze hat, wie auch das Verbot von Sonnenschutz im Urlaub beweist, müssen auch bei den Mitbringseln einige Regeln eingehalten werden.

Vorsicht im Urlaub: Bei diesen Souvenirs drohen Bußgelder bis zu 3000 Euro

Grundsätzlich gibt es in jedem Land andere Regeln und Gesetze zu den Mitbringseln, die gekauft oder gesammelt werden können. Es lohnt sich daher immer, sich vor einer Reise über den Bußgeldkatalog des jeweiligen Landes zu informieren und zu beachten. Einige Produkte dürfen allgemein nicht wieder mit nach Deutschland einreisen, da diese eine Gefahr darstellen oder gegen Gesetze verstoßen:

  • Tiere und Pflanzen, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen 
  • Waffen, Munition, Sprengstoff und Feuerwerkskörper
  • Gewisse Muscheln oder Schneckenhäuser
  • Nachgemachte Medikamente oder welche, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen 
  • Käse, Fleisch und Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern
  • Kartoffeln

Beim Ausführen von Tieren oder Pflanzen kann es zur Freiheitsstrafe kommen

Das Sammeln von „Natur und Kulturgütern“ wie Muscheln, Schneckenhäusern oder Korallen ist in manchen Ländern verboten. Urlaubern drohen Geldstrafen von bis zu 3000 Euro. In Neuseeland und der Türkei sind die Gesetze zu der Ausfuhr von Naturgütern strengstens untersagt. Bei einem Verstoß kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren kommen. In diesen Ländern ist die Ausfuhr oder das Sammeln verboten:

  • Italien
  • Frankreich
  • Neuseeland
  • Türkei
  • Zypern
  • Dubai
  • Ägypten
  • Dominikanische Republik

Urlauber sollten Steine und Sand nicht als Souvenir mitnehmen

Ein weiteres Problem stellen auch Steine und Sandmengen dar. Da Sand in vielen Ländern zu einem wichtigen Rohstoff zählt, welcher durch die Klimakrise immer knapper wird, kann auch hier ein Bußgeld verhängt werden. Neben der Knappheit spielt Sand am Meer auch für das Ökosystem und den dort lebenden Tieren eine wichtige Rolle (mehr Service-News bei Ruhr24).

Generell gilt, nur kleine Mengen für private Zwecke zu sammeln. Mitbringsel kommerziell zu verkaufen, ist verboten. Urlauber sollten auch in den Ländern, wo das Sammeln erlaubt ist, darauf achten, keine lebendigen Funstücke oder tote Überreste wie Krebse mitzunehmen. Außerdem Achtung bei Schmuckstücken: Auch hier können geschützte Muscheln enthalten sein, berichtet Öko-Test.

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