WIE VIEL FLüSSIGKEIT DARF INS HANDGEPäCK? - DIE 100-ML-REGEL AN FLUGHäFEN IN EUROPA

Bei Flüssigkeiten im Handgepäck galten zunächst strenge Regeln, danach wieder Lockerere. Dank einer neuen Scanner-Technologie sollte das Geschichte sein, doch der Stand der Dinge ist anders.

Vor jedem Flug mussten Flüssigkeiten in Behälter, die nicht mehr als 100 Milliliter fassen, umgefüllt und in einer durchsichtigen Zipper-Tasche, die nicht mehr als einen Liter fasst, verstaut werden. Der Grund: In der Vergangenheit versuchten Terroristen, Flüssigsprengstoff in ein Flugzeug zu schmuggeln, der wie ein Softdrink aussah. 

Doch die 100-ml-Regel hatte zwischenzeitlich ein Ende. Dank einer neuen Scanner-Technologie sollte das Flughafenpersonal künftig 3D-Bilder vom Handgepäck erstellen und diese mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz genauestens untersuchen können. Alkohol, Sprengstoff und andere Flüssigkeiten ließen sich dadurch einfacher auseinanderhalten. 

Für Fluggäste bedeutete der Wegfall der 100-ml-Regelung, dass für eine gewisse Zeit Flüssigkeiten bis zu zwei Liter mit ins Handgepäck durften.

Aus und vorbei - einheitliche Regelungen ab dem 1. September 2024

Doch mittlerweile ist die lockerere Regelung nicht mehr aktuell. Ab dem 1. September 2024 haben sich die europäischen und britischen Flughäfen darauf geeinigt, eine einheitliche Regelung vorzugeben. Diese ist wieder die ursprüngliche 100-ml-Regel. Nun gilt erneut pro Person ein Beutel mit Fassungsvermögen von einem Liter und umgefüllte Flüssigkeiten bis maximal 100 ml.

Grund dafür, die Lockerungen wieder aufzuheben, sind aufgetauchte Zweifel an der Zuverlässigkeit der „neuen“ Scanner.

Am Flughafen Hamburg oder am London City Airport und an allen Flughäfen, die mit modernen CT-Scannern ausgestattet sind, dürfen Flüssigkeiten jedoch weiterhin im Koffer bleiben und müssen nicht separat ausgepackt werden. Hier gilt: Sie müssen nur weiterhin der 100-ml-Regel folgen.

Nicht nur das: Weitere Neuerungen beim Thema Handgepäck

Auch bei den zulässigen Größen für Handgepäcksstücke ändert sich etwas. Bis dato konnte jede Fluggesellschaft im Grunde selbst festlegen, wie groß Handgepäcksstücke sein dürfen.

Nun wird auch das vereinheitlicht, um den Reisenden Zwischenstopps zu erleichtern. Auch hier gilt die Regelung ab dem 1. September. Diese besagt, dass fortan Koffer maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen dürfen.

Zusätzlich dazu dürfen Passagiere nun jedoch auch ein weiteres Handgepäckstück wie eine kleine Handtasche oder einen kleinen Rucksack mitnehmen. Dabei gilt, dass das kleine Handgepäckstück unter den Vordersitz passen muss und maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein darf.

2024-06-09T08:39:46Z dg43tfdfdgfd